Die Entstehung der Burgergemeinde geht zurück auf die alten Markt-oder Allmendgenossenschaften. Die Marktgenossenschaften verbanden ihre Angehörigen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck-und Schicksalsgemeinschaft. Die Verbundenheit äusserte sich vor allem darin, dass die Gesamtheit der Markgenossen ursprünglich das gesamte der Gemeinschaft gehörende Land bewirtschaftete. Die Markgenossenschaft war darüber hinaus Mittelpunkt des ganzen sozialen und rechtlichen Lebens ihrer Genossenschafter. Die Bedürfnisse der Zeit entwickelten sich weiter. Nach und nach kamen zu den wirtschaftlichen auch die öffentlich-rechtlichen Aufgaben, die für die Gesamtheit gelöst werden mussten, hinzu. Die Burgergemeinde beruht auf der "Bättlerornig" vom 12. November 1690, in der "Schultheiss, Rät und Burger einer löblichen Republik Bern" verordneten, dass jede Gemeinde ihre Einwohner registrieren und diese somit inskünftig Burger dieser Gemeinde seien.
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